Eine falsche Handhabung führt sehr schnell zu einem Rutenbruch.
Folgende Fehler sind die häufigsten Ursachen und sind unbedingt zu vermeiden:
- Hänger über die Rute lösen
- Fehler beim Transport: Vibrationen, kleine Schläge oder Quetschungen können den Blank bereits beschädigen, sodass ein Bruch unter Vollbelastung (z.B. beim Auswerfen) zu einem späteren Zeitpunkt daraus resultiert
- Beschädigung der Ringeinlagen: Diese Keramikeinlagen sind besonders anfällig gegen Schläge.
- den Köder unter Spannung einhängen: dies führt zu einer Überbelastung in der Rutenspitze
- Steckverbindungen wurden zu locker zusammengesteckt
- Steckverbindungen wurden zu fest zusammengesteckt (Aufpressen und Risse in der Verbindung)
- Überschreiten des Wurfgewichtes
- Aufprälle der Rutensegmente beim Zusammenschieben von Teleskopruten (lockert die Ringverbindungen und schädigt das Material)
Die Materialexperten unserer Lieferanten haben ein sehr geschultes Auge für tatsächliche Materialfehler und können das sehr schnell an der Art der Bruchstelle oder des Defekts beurteilen.
So oder so müssen wir das jeweils unseren Lieferanten zur Beurteilung einreichen.
Für eine schnelle Abwicklung bitten wir Dich dieses Formular auszufüllen.
AGBs Reparaturen
1.Da fischen.ch die verkauften Produkte nicht selber herstellt, hat sie keinen Einfluss auf die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und –dauer der Hersteller oder dem Schweizerischen Recht, welches eine Gewährleistungsdauer von 2 Jahren vorsieht.
2.Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, einen Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller.
3.Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen.
4.Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann fischen.ch oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.
5.Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
6.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Art. 197 ff. OR. Der Kunde hat einen Anspruch auf Nachbesserung, nicht aber auf Wandelung oder Minderung.
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